AGB und Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. Januar 2024

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Bezeichnungen

Almut Panfilenko bietet bei Meine Stimme und Ich Leistungen als Lehrkraft für Gesang und Yoga sowie als Coach/Psychologischer Berater an. Im folgenden werden diese Bezeichnungen unter AP zusammengefasst.
Gesangsschüler, Yogaschüler und Coaching-Klienten werden als SK (Schüler/Klienten) bezeichnet.

§ 1 Vertrag und Vertragspartei

Durch die verbindliche und kostenpflichtige Buchung eines Angebotes über die in § 2 genannte Website wird ein Vertrag zwischen SK und AP abgeschlossen. Ist der SK bei Vertragsabschluss minderjährig, dann ist Vertragspartei von AP der Erziehungsberechtigte. Ist bei Vertragsabschluss der SK volljährig, dann ist Vertragspartei von AP der SK.

§ 2 Angebot

Meine Stimme und Ich bietet verschiedene Formen von Unterricht und Veranstaltungen an, die über die Website www.meine-stimme-und-ich.de gebucht werden können.

Grundsätzlich werden dabei 3 Formen unterschieden:
Trimester: Ein Kurs, der über eine definierte Anzahl an Wochen innerhalb eines Trimesters läuft (Unterricht in einer Gruppe oder einzeln)
Privatstunden: Einzelne separat gebuchte Termine für eine Person oder gemeinsam buchende Kleingruppe (z.B. 2 Sänger für Duett, Paar für Coaching)
Workshops: Einmalige Veranstaltungen über einen oder mehrere Tage (Einzelveranstaltung) 

Weitere Angebote für z.B. Chöre, Firmen und sonstige Gruppen werden über veranstaltungsbezogene Verträge geregelt.

§ 3 Semester und Stundenverteilung

Die Trimesterzeiten sind wie folgt:
Trimester T1: Januar – April, Trimester T2: Mai – August, Trimester T3: September – Dezember.
Der Einstieg in den Unterricht ist jederzeit möglich. Bei späterem Beginn innerhalb eines Trimesters wird die Stundenanzahl und Gebühr für dieses Semester anteilig gekürzt.

§ 4 Probezeit im Trimester

Für neue SK, die noch an keiner Veranstaltung von Meine Stimme und Ich teilgenommen haben, gilt bei erstmaliger Buchung eines Trimesters eine Probezeit wie folgt:

Einzelunterricht Gesang:
Die ersten beiden Termine des Blocks werden als Probezeit gesehen. Vorher abgehaltene Einzel-/Schnupperstunden werden von der Probezeit abgezogen.

Gruppenkurse im Trimester:
Der erste Termin des Blocks wird als Probezeit gesehen. Vorher abgehaltene Einzel-/Schnupperstunden werden von der Probezeit abgezogen.

Während der Probezeit ist jede Vertragspartei berechtigt, den Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Die als Probestunden wahrgenommenen Termine sind anteilig zu bezahlen.

§ 5 Honorar / Fälligkeit


Trimester

Jedes Trimester besteht aus einer festgelegten Anzahl von Unterrichtswochen. Die Gesamtgebühr für ein Semester wird in 4 gleichen Monatsraten bezahlt, die auch in Urlaubszeiten zu zahlen sind. (Ausnahme Übergangstrimester T2-2024 mit 5 Monaten)
Die Raten sind jeweils im Voraus bis spätestens zum 2. eines jeden laufenden Monats per Dauerauftrag auf das Konto mit der IBAN DE34 1203 0000 1077 0433 86 bei der DKB (Deutsche Kreditbank, BIC: BYLADEM1001) unter Angabe des SK-Namens zu überweisen.

Buchung „ganzes Jahr“

Bei der Buchung für ein ganzes Jahr werden verbindlich 3 Trimester als Paket gebucht. (Ausnahme 2024: 2 Trimester sind bereits die Buchung „ganzes Jahr“)

Privatstunden und Workshops/Einzelveranstaltungen

Die Zahlungsmodalitäten für Privatstunden und Workshops wird für den jeweiligen Fall gesondert bekannt gegeben.

§ 6 Kündigung /Stornierung

Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich oder über eine Stornierungsmöglichkeit auf der Website zu erfolgen.

Trimester

Gebuchte Trimester laufen für 4 Monate (Ausnahme T2-2024 mit 4 Monaten) und enden automatisch, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Bei der Stornierung einer Trimester-Buchung im Vorfeld fallen folgende Gebühren an:
– Bis 6 Wochen vor Kurs-/Unterrichtsbeginn: Kostenlos
– Bis 4 Wochen vor Kurs-/Unterrichtsbeginn: 1 Monatsbetrag
– Bis 3 Wochen vor Kurs-/Unterrichtsbeginn: 2 Monatsbeträge
Bei Nichtteilnahme oder späterer Absage ist die volle Kursgebühr einer Veranstaltung oder eines Blockes zu bezahlen.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, ein Trimester oder die Buchung „ganzes Jahr“ aus wichtigem Grund zu kündigen (BGB § 314).

Privatstunden
Im Falle der Verhinderung des SK muss ein gebuchter Termin mindestens 48h vorher abgesagt werden, sonst muss die Einheit voll bezahlt werden, auch wenn sie nicht wahrgenommen wird. Die Gebühr kann erlassen werden, wenn die Einheit durch einen anderen SK belegt werden kann.

Workshops/Einzelveranstaltung
Bei der Stornierung eines/r Workshops/Einzelveranstaltung fallen folgende Gebühren an:
– Bis 6 Wochen vor Kurs-/Unterrichtsbeginn: Kostenlos
– Bis 4 Wochen vor Kurs-/Unterrichtsbeginn: 25% der Teilnahmegebühr
– Bis 3 Wochen vor Kurs-/Unterrichtsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
Bei Nichtteilnahme oder späterer Absage ist die volle Kursgebühr einer Veranstaltung oder eines Kurses zu bezahlen. Sollte der Platz z.B. über die Warteliste durch einen anderen Teilnehmer besetzt werden können, kann die Gebühr erlassen werden.
Für folgende Fälle gibt es bei kurzfristiger Absage eine Ausnahmeregelung: Krankheit (ärztliches Attest!), positiver Corona-Test, angeordnete Quarantäne, Notfallsituationen wie z.B. Todesfall im direkten Umfeld. Bei Absagen aus genannten Gründen wird ein Gutschein in Höhe der Kursgebühr ausgestellt, der vom Teilnehmer innerhalb von 6 Monaten ab abgesagtem Kurs für Gruppenkurse/-workshops von Meine Stimme und Ich eingelöst werden kann.

§ 7 Unterrichtsausfall und Ferien


Einzelunterricht im Trimester
AP bietet pro Trimester 9 Unterrichtswochen an, in denen der Unterricht nach festem Stundenplan gehalten wird. Zusätzlich gibt es eine vorher angekündigte Nachholwoche, in der die Möglichkeit besteht, im selben Stundenplan eine Unterrichtseinheit nachzuholen.
An gesetzlichen Feiertagen enthält der Unterricht ersatzlos. Bei freien Kapazitäten der Lehrkraft wird versucht, einen Ersatztermin anzubieten. Es besteht kein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts.
Unterrichtsstunden, die vom Schüler nicht innerhalb der 10 geplanten Wochen wahrgenommen wurden, verfallen ersatzlos. Die anteilige Vergütung hierfür kann nicht vom Honorar abgezogen werden.

Verspätet sich ein Schüler zum Unterricht unangekündigt um mehr als 15 Minuten, ist die Lehrkraft nicht verpflichtet länger zu warten und die Stunde verfällt ersatzlos.
Der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
In besonderen Fällen wie langer Krankheit (Attest) können individuelle Sonderregelungen vereinbart werden. Es besteht aber kein Anspruch darauf.
Sollte die Lehrkraft Unterricht absagen oder verschieben müssen, wird dieser entweder nachgeholt oder es wird eine Ersatz-Lehrkraft gestellt.
Die Lehrkraft ist berechtigt den Unterricht online abzuhalten, wenn wichtige Gründe gegen Präsensunterricht sprechen. Solche Gründe können z.B. gesundheitliche Bedenken oder ein staatlich angeordnetes Unterrichtsverbot wie im Falle von COVID-19 sein.

Gruppenkurse im Trimester
Es werden 8 Termine für jeden Kurs zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Sollten Termine von Seiten der Kursleiterin abgesagt werden müssen, werden diese nach Möglichkeit nachgeholt. Dafür werden „Puffer-Wochen“ eingeplant und zu Trimesterbeginn angekündigt.
Sollte das Nachholen z.B. aufgrund von längerer Krankheit oder anderer Verpflichtungen der Kursleiterin nicht möglich sein, wird entweder das Honorar der ausfallenden Stunden zurückerstattet oder eine Ersatzlehrkraft gestellt.
Für vom Teilnehmer abgesagte oder versäumte Kurseinheiten ist die Kursleiterin nicht nachleistungspflichtig. Die anteilige Vergütung hierfür kann nicht vom Honorar abgezogen werden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht zum Kurs zu erscheinen, wenn er so krank ist, dass für die anderen Teilnehmer eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
Teilnehmer haben bei freier Kapazität die Möglichkeit, nicht wahrgenommene Kursstunden in einem anderen Kurs nachzuholen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Privatstunden
Es gelten die unter § 6 genannten Stornierungsbedingungen.
Verspätet sich ein SK unangekündigt um mehr als 15 Minuten ist AP nicht verpflichtet länger zu warten und die Stunde entfällt. Sie muss vom SK trotzdem voll bezahlt werden.
Der SK verpflichtet sich, nicht zum Termin zu erscheinen, wenn er so krank ist, dass für AP eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
Sollte AP einen Termin absagen müssen, entfällt er ersatzlos und ist nicht zu bezahlen.

Workshops/Kurse als Einzelveranstaltung
Es gelten die unter § 6 genannten Stornierungsbedingungen.
Sollte AP einen Workshop absagen müssen, entfällt er ersatzlos. Bereits gezahlte Kursgebühr wird vollständig erstattet.

§ 8 Haftung

Für zum Unterricht mitgebrachte Kleidung, Geld, Wertgegenstände und sonstige Dinge wird seitens der Lehrkraft keine Haftung übernommen. 

§ 9 Aufsichtspflicht

In den Zeiten vor und nach dem Unterricht findet keine Betreuung des minderjährigen SK durch AP statt. Die Aufsichtspflicht von AP beginnt und endet mit der festgelegten Unterrichtszeit.

§ 10 Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://meine-stimme-und-ich.de/datenschutzerklaerung/ .

§ 11 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Weitere Informationen finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

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